Enterbung muss kein Schicksal sein

Enterbung muss kein Schicksal sein

Enterbung muss kein Schicksal sein

Den Kampf um den Pflichtteil kann man spezialisierten Plattformen überlassen

Enterbung muss kein Schicksal sein : Die Summe ist gewaltig: Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden in Deutschland bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt. Der Betrag verteilt sich auf über 900.000 Erbschaften. Dahinter steht stets ein individueller Trauerfall, der bei den Angehörigen meist tiefe Emotionen auslöst. Einen besonderen Schock erleiden Menschen allerdings dann, wenn sich im Testament herausstellt, dass man selbst nicht am Nachlass der oder des Verstorbenen partizipieren soll. Eine Enterbung ist wie ein nachträglicher psychischer Schlag ins Gesicht, auf den man nicht mehr antworten kann. Vor allem aber scheint eine Enterbung etwas Endgültiges und Unabänderliches zu sein. Das ist jedoch keineswegs immer der Fall.

Enterbte müssen selbst aktiv werden

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) steht nahen Angehörigen der sogenannte Pflichtteil am Erbe zu. Auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder Eltern können einen Anspruch darauf haben. Das Tückische: Während der Erbe nach Information durch das Nachlassgericht automatisch seinen Teil erhält, gilt das nicht für enterbte Personen. Sie müssen selbst aktiv werden. Zudem kann der Anspruch auf den Pflichtteil verjähren. Oft handeln die Betroffenen nicht rechtzeitig oder gar nicht. Vor allem fehlt häufig die Energie für langwierige Rechtsstreitigkeiten mit den Besserbegünstigten und für die Gänge zu Anwälten und Gerichten. Dazu kommt die Angst vor den daraus resultierenden hohen Kosten. Um diesen Hürden entgegenzutreten, hat das Kölner Tech-Startup JustSolutions die Plattform www.dieerbschützer.de ins Leben gerufen. Enterbten soll hier eine einfache und qualitativ hochwertige Möglichkeit geboten werden, ihre Rechte durchzusetzen. Auf der Webseite können Betroffene mit wenigen Klicks ermitteln, ob und in welcher Höhe sie einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben.

Bei Bestehen des Pflichtteils: vollständige Durchsetzung der Ansprüche

Bei Bestehen eines Pflichtteils bietet die Plattform eine vollständige Durchsetzung der entsprechenden Ansprüche an. Anwaltliche oder gerichtliche Streitigkeiten werden komplett übernommen. Die enterbte Person muss nicht selbst in den häufig zermürbenden Streit mit den bessergestellten Erben, Anwälten oder Behörden eintreten – eine innovative und sinnvolle Lösung. Eine Provision für die Serviceleistungen fällt nur im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung des Pflichtteils an. Selbst dann, wenn es zu anwaltlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, übernimmt die Plattform die Kosten. Sie kooperiert mit Fachanwälten im Erbrecht und spezialisierten Kanzleien, um eine möglichst hohe Qualität bei der Durchsetzung der Rechte zu gewährleisten.

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